Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt ab Montag, 08.03.2021, mit Konkretisierungen vom 15.03. Die Verordnung sieht auch Lockerungen für den Vereinssport vor:
- Inzidenz unter 100: Sportliche Betätigung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist zulässig (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
- Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre und maximal zwei betreuende Personen dürfen im Außenbereich in nicht wechselnder Gruppenbesetzung Sport treiben.
- Inzidenz unter 35: Sportliche Betätigung mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten ist zulässig (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
- Unter Corona-Aktuell findet ihr die einzuhaltenden Regeln.