Am 24.11. tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft. Gleichzeitig gilt für den Landkreis Lüneburg die Warnstufe 1.
Das bedeutet für den Sport:
- In allen Sporthallen gilt 2G und das Tragen einer medizinischen Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
- Auf Sportanlagen gilt 3G
- Die Nachweise (Impfausweis, Genesungsnachweis oder negativer Test sind von uns aktiv einzufordern).
- Wer das nicht nachweisen kann, darf nicht am Sport teilnehmen oder die Sportanlage betreten.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen
- Weitere Informationen unter Corona Aktuell.