Für den Outdoorsport (Kontaktlos) gilt die Regelung des Inzidenzwertes >50.Grafik kann per Klick vergrößert werden.
Das Land Niedersachsen hat die schrittweise Öffnung des Sportbetriebs ab 06. Mai mit der Verordnung vom 05. Mai 2020/Ergänzung vom 10. Juli 2020 geregelt.
Unter strengster Einhaltung von Auflagen und Hygienevorschriften kann der Sportbetrieb im Freien und seit dem 25. Mai in den Sporthallen (kontaktlos und mit Abstand von zwei Metern) durchgeführt werden. Dazu hat der geschäftsführende Vorstand auf Grundlage des § 19 (Ordnungen) unserer Vereinssatzung eine "Trainings- und Sportordnung während der Corona-Pandemie" verabschiedet. Diese Ordnung ist am 09. Mai 2020 in Kraft getreten. Grundlagen für diese Ordnung sind die Verordnung des Land Niedersachsen vom 05. Mai 2020, die 10 Leitplanken des DOSB sowie die Regelungen der jeweiligen Fachverbände.
Der Trainings- und Sportbetrieb kann auf unserem Sportgelände unter Einhaltung der Vorschriften durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind geschaffen.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder und Kursteilnehmer*innen sich vor Trainingsbeginn eingehend mit den Auflagen zu beschäftigen und diese vor, während und nach dem Training konsequent einzuhalten. Alle wichtigen Informationen findet ihr hier auf dieser Seite.
Bei Nichteinhaltung sind die Übungsleiter*innen bevollmächtigt, Platzverweise zu erteilen.
Die Sporthallen der Hansestadt und der Gemeinde Adendorf sind seit Mittwoch, 27.05.2020/Donnerstag, 28.05.2020 freigegeben.
NEU ab 09.10.2020:
Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 60 Personen erfolgt (§2, Abs. 2, Ziff. 10 der Nds. Corona-Verordnung). In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.
Wir wünschen euch viel Spaß!
Corona-Beauftragte TuS Erbstorf: Silke Eilmann
Verordnung des Landes Nds. vom 09.10.2020
Lockerungsfahrplan des Landes Niedersachsen
Die neu(e)n Leitplanken des DOSB
Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Wettkampf)
Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Hallensport)
Die DOSB Leitplanken ihn leichter Sprache
Orientierungshilfe des LSB: Kontaktloser Sport im Freien in Nds. - so gehts
Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 09.10.2020 sind nach § 8 Abs. 2 Zuschauer*innen bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede/r Zuschauer*in das Abstandsgebot einhält. Beträgt die Zuschauerzahl 50-500, so gilt u. a. zusätzlich, dass
Die Kabinen/Duschen sind seit Dienstag, 30.06.2020, freigegeben.
Für die Nutzung der Kabinen/Duschen gelten sämtliche Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln. Dadurch werden die Kabinen/Duschen nur eingeschränkt nutzbar sein.
Sporthalle am Weinbergsweg in Adendorf/Nutzungsvoraussetzungen der Gemeinde Adendorf
Die Umkleiden und Duschen dürfen seit dem 09.06.2020 wieder genutzt werden. Es gelten hier weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln. Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen haben jedoch sicherzustellen, dass auch in den Umkleiden und Duschen die Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
Der TuS Erbstorf empfiehlt allen Sportgruppen in der Sporthalle Weinbergsweg in Adendorf die Umkleidekabinen und Duschen wegen der schwierigen Einhaltung der Abstandsregel nicht zu nutzen. Sollten Teilnehmer*innen doch die Umkleidekabinen und Duschen nutzen wollen, sind sie von der jeweiligen Übungsleiterin auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln hinzuweisen. Die allgemeinen Vorgaben der Gemeinde Adendorf sind einzuhalten.
Sporthallen Lüne und Halle 28/Nutzungsvoraussetzungen der Hansestadt Lüneburg
Mit den ab 08.06.2020 gültigen weiteren Lockerungen im Rahmen der Maßnahmen gegen COVID-19 tritt unter Einbehaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie unter Berücksichtigung der 10 Leitplanken des DOSB sowie der sportartspezifischen Durchführungsbestimmungen eine weitere Erleichterung für die Sportvereine in Kraft:
Beim Sport können auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume genutzt werden.
Analog zur Öffnung der Sporthallen vor zwei Wochen wird die Hansestadt Lüneburg die o.a. Räumlichkeiten in den kommunalen Sporthallen ab kommenden Mittwoch, den 10.06.2020, nach entsprechender Reinigung wieder in Betrieb nehmen.
Bitte seien Sie dennoch sensibel bei der Umsetzung aller Möglichkeiten und denken Sie daran, dass alle sportlichen Organisationsformen immer noch kontaktlos ausgeführt werden müssen und Sie als Sportverein für die Einhaltung dieser Regularien verantwortlich sind.
Der TuS Erbstorf empfiehlt allen Sportgruppen in Lüne und der Halle 28 die Umkleidekabinen und Duschen wegen der schwierigen Einhaltung der Abstandsregeln nicht zu nutzen. Sollten Teilnehmer*innen doch die Umkleidekabinen und Duschen nutzen wollen, sind sie von dem/der jeweiligen Trainer*in/Übungsleiter*in auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregel hinzuweisen.
Das Plakat kann per Klick vergrößert werden.
Seit dem 25.05.2020 dürfen auch Indoor-Sportanlagen für den Sportbetrieb wieder genutzt werden. Die Hansestadt hat die städtischen Hallen seit Mittwoch, 27.05.2020 und die Gemeinde Adendorf seit Donnerstag, 28.05.2020 freigegeben.
Die besonderen Nutzungsvereinbarungen der Hansestadt und der Gemeinde Adendorf sind einzuhalten (siehe unten). Alle wesentlichen Informationen findet ihr hier auf dieser Seite oder über den entsprechenden Link.
Seit dem 09.10.2020 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 60 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Ansonsten gilt folgende Regelung: Trotz aller Lockerungen gelten die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen weiter. Die neu(e)n Leitplanken des DOSB sowie die sportartenspezifischen Durchführungsbestimmungen bilden das Grundgerüst für die Durchführung des Sports. Es ist sicherzustellen, dass jederzeit die Abstandsregel von 2 Meter eingehalten werden kann.
Leitkonzept Hygienemaßnahmen des NTB Niedersächsischer Turner-Bund
Empfehlungen für Vereinsangebote
Empfehlungen für das Kinderturnen
Empfehlungen für Fitness- und Gesundheitssport
Der Fit- und Wandertreff bei der ersten "Corona-Einheit" auf unserer Sportanlage.
Endlich wieder Sport. Diese Übungseinheit wurde von allen Teilnehmer*innen sehnsüchtig erwartet. Vorbildlich unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregeln hatten alle viel Spaß. Die Fotos können per Klick vergrößert werden.
Handlungskonzept für den Tischtennissport, Stand 17.08.2020
Die besonderen Nutzungsvereinbarungen der Hansestadt sind zu beachten und einzuhalten.
Grundlage für die Öffnung der kommunalen Sporthallen ist, dass die Bestimmungen – insbesondere die Abstandsregelungen und des kontaktlosen Sporttreibens) der aktuell gültigen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der Fassung vom 22.05.2020 die Lockerungen im Bereich des Sports beinhaltet, von allen Sportvereinen eingehalten werden.
Zusätzlich gelten für die Nutzung der Sportanlage die sportartspezifischen Durchführungsbestimmungen des Spitzenfachverbandes und ihre Organisationsform im Sinne der geltenden Abstands- und Hygieneregeln in Anlehnung an die 10 Leitplanken des DOSB. Die Informationspflicht über die vereinbarten Verhaltensweisen an die Trainer und die Trainingsgruppe obliegt vor Aufnahme des Trainings den Verantwortlichen des Vereins.
Die vom Verein benannte verantwortliche Person, die während des Trainings auf die Einhaltung dieser Festlegungen achtet, muss gewährleisten, dass alle beim jeweiligen Training anwesenden Sportlerinnen und Sportler dokumentiert werden, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Wird bei einer Athletin oder einem Athleten nach einer Trainingsteilnahme eine Infektion festgestellt, ist neben der Informationspflicht innerhalb des Vereins auch sofort das Sportreferat der Hansestadt Lüneburg (Tel. 04131 309-3394 oder 04131 309-3362) bzw. die Gemeinde Adendorf ( Tel. 04131 9809-23) sowie das Gesundheitsamt (Tel. 04131 26-1000) zu informieren.
Bitte organisieren Sie, dass die Trainingsgruppen bereits in Sportzeug erscheinen. Um unnötigen Kontakt zwischen den unterschiedlichen Nutzern der Sportanlagen zu vermeiden, bitten wir Sie erst kurz vor Beginn ihrer Trainingszeit mit der gesamten Trainingsgruppe in die Sporthalle zu kommen und diese nach Ende der Trainingszeit gemeinsam zügig wieder zu verlassen.
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern betreten und genutzt werden.
Jede Trainingsgruppe ist verantwortlich dafür, dass die geltenden Hygiene- und Desinfektionsvorschriften, insbesondere auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, eingehalten und entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
Nach Beendigung der Trainingseinheit ist die genutzte Sportanlage in einem sauberen Zustand zu hinterlassen, die genutzten Geräte und Trainingsmaterialien sind.
Gemäß §1 Abs. 5a können ab 22.06.2020 wieder Sitzungen und Zusammenkünfte durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen des Vereinsheims sowie beim Aufenthalt im Vereinsheim einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält.
Das Vereinsheim darf seit dem 08.06.2020 unter Einhaltung sämtlicher Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Den Link zur Verordnung findet ihr oben.